EU-Transparenzverordnung

Informationen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung

Bei der Zusammenstellung der für unsere Kunden auswählbaren Produkte berücksichtigen wir neben der Sicherheits- und Ertragsorientierung auch Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die individuelle Produktauswahl orientiert sich an der Risikoneigung, der Risikotragfähigkeit, den Renditeerwartungen sowie den persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundin bzw. des Kunden.

Vergütungspolitik

Unsere Vergütungsstruktur stellt sicher, dass im bestmöglichen Interesse unserer Kundinnen und Kunden gehandelt wird. Sie verhält sich neutral gegenüber der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und setzt keine Anreize, Produkte zu empfehlen, die die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden weniger gut erfüllen.

Einbeziehung in die Versicherungsberatung

Im Rahmen der Versicherungsvermittlung werden Nachhaltigkeitsrisiken systematisch berücksichtigt. Sofern es dem Bedarf und den Präferenzen der Kundin bzw. des Kunden entspricht, kann das bewusste Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken Teil der gewählten Lösung sein.

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